"Einer für Alle"
- die digitale Baugenehmigung geht online

Mittwoch, 16. November 2022 – 13:00 - 15:00 Uhr – Raum 4

Bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetztes (OZG) übernimmt das Land Mecklenburg-Vorpommern die Leitung für das Thema „Bauen und Wohnen“. Seit 2020 wurde auf Basis eines innovativen Vorgangsraumes die OZG Referenzimplementierung für die digitale Baugenehmigung entwickelt. Aufgrund der Komplexität der Prozesse wurde ein ganzheitlicher Ansatz gewählt, in welchem eine zentrale Kommunikations- und Kollaborationsplattform in der Cloud den zentralen Mittelpunkt der Lösung darstellt. Im Vorgangsraum können Anträge kollaborativ von mehreren Personen erstellt werden (beispielsweise durch Bauherr, Vertreter des Bauherren oder Entwurfsverfasser). Eine gemeinsame digitale Freizeichnung ersetzt nun die papier- und zeitaufwendigen analogen Prozesse. Nach dem Einreichen kann über den Vorgangsraum die Kommunikation zwischen dem Bauamt und dem Antragsteller erfolgen, z.B. für die Nachforderung von Unterlagen, die Bescheidzustellung und die Gebührenerhebung. Der Vorgangsraum wird auch vom Bauamt genutzt, um interne und externe Stellen digital zu beteiligen. Die Digitalisierung dieser Bearbeitungsprozesse soll zu einer maßgeblichen Beschleunigung und Vereinfachung der Genehmigungsprozesse führen.
Für den Antragsteller und die Verwaltung wird damit ein komplett digitaler Prozess ohne Medienbrüche ermöglicht. Die vereinfachte Baugenehmigung und das Genehmigungsfreistellungsverfahren sind seit Anfang 2021 im produktiven Einsatz in Nordwestmecklenburg. Im September 2021 war die digitale Baugenehmigung der erste Online-Dienst, der im Fit-Store eingestellt wurde und damit für die Nachnutzung nach dem Einer-für-Alle-Prinzip (EfA) durch interessierte Länder zur Verfügung steht. Mehrere Bundesländer beschreiten aktuell diesen Weg. Das Saarland und Sachsen-Anhalt werden die ersten Nachnutzer sein. Des Weiteren interessieren sich Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Bremen und Berlin. Die involvierten Bundesländer treffen sich dafür monatlich in einem Nachnutzungssteuerungskreis.
Für die Nachnutzung wird der Dienst schnell per Konfiguration an die Landesbauordnung der Länder angepasst. Danach erfolgt der Anschluss an die Basiskomponenten wie Landesnutzerkonto, Portalverbund und die Zahlungsverkehrsplattform. Für jede untere Bauaufsichtsbehörde wird dann ein Vorgangsraum eingerichtet. Die kommunale IT und bestehende Fachverfahren können über drei Wege angeschlossen werden. In der einfachsten Form kann der Sachbearbeiter in einem eigenen Backend im Webbrowser alle Prüftätigkeiten durchführen. Dies ist insbesondere relevant für kleine Gemeinden, die kein Fachverfahren besitzen. Eine weitere Alternative ist die bidirektionale Anbindung des Dokumentenmanagmentsystems (DMS) über die CMIS Schnittstelle. Hier wird im DMS eine e-Akte erstellt, auf die dann wiederum das Fachverfahren zugreift. Die direkte Anbindung des Fachverfahrens erfolgt über den XBau Standard. Hierfür laufen aktuell gemeinsame Entwicklungsarbeiten mit den etablierten Fachverfahrensherstellern. Über ein zentrales Hosting beim DVZ Schwerin erfolgt eine Software as a Service Nutzung.
Im Laufe der weiteren Umsetzung der EfA-Lösung und des Rollouts in mehreren Bundesländern werden kontinuierlich weitere Anforderungen von Nutzerseite der Bauämter und der Antragsteller aufgenommen. Die Weiterentwicklung wird auch nach 2022 kontinuierlich vorangetrieben. Aktuelle Informationen zur EfA-Lösung sind auf der Informationswebseite www.digitale-baugenehmigung.de zu finden.

Unsere Beitragenden

Eckhard Riege


Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung 2, Digitale Verwaltung, digitale Infrastruktur und Geoinformation

Tel.: 0385 588 12240
Mail: Eckhard.Riege@im.mv-regierung.de

Andreas Fiedler


Projektleiter digitale Baugenehmigung
brain-SCC GmbH

Tel.: 03461 841 300
Mail: a.fiedler@brain-scc.de

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