Es ist ein Morgen im September des Jahres 2019, die Angestellten der Stadtverwaltung Neustadt am Rübenberge machen sich auf den Weg zur Arbeit. Es ist warm, die Vögel zwitschern – soweit nichts Ungewöhnliches. Was viele Mitarbeitende noch nicht wissen: Die Rechner werden eine Woche stillstehen müssen, denn der Trojaner „Emotet“ hat sich ausgebreitet und die IT nimmt das komplette System vom Netz. Umso besser, denn so konnte eine weitere Ausbreitung verhindert werden.
Durch Phishing-Mails und das Klicken auf einen Link bzw. ein angehängtes Dokument konnte in Systeme eingegriffen und Zugangsdaten erfasst werden. Betriebsausfall, Datenpanne, Verzögerungen für viele Bürger*innen, Imageverlust – der Schaden lässt sich kaum abschätzen.
Was war da los? Wie konnte das passieren? Und vor allem: Wie hätte es anders laufen können?
Im Optimalfall wäre die erste verdächtige E-Mail den Mitarbeitenden sofort aufgefallen. Man wäre dem Anhang der unbekannten Adresse skeptisch gegenübergetreten und hätte den Absender der IT gemeldet. So hätte diese dem nachgehen und einen Systemausfall verhindern können. Doch wie hätten die Mitarbeitenden die trügerische E-Mail erkennen können? Die Antwort liegt auf der Hand: Sie hätten geschult sein müssen.
E-Learning ist eine einfache Lösung für die Schulung komplexer Inhalte. Mitarbeitende können zeit- und ortsunabhängig geschult werden und das Lernen so in ihren Alltag integrieren. Wird LearnBase genutzt, können nicht nur vorhandene Inhalte zu Themen wie Datenschutz und Informationssicherheit verwendet, sondern auch eigene, auf die individuellen Bedürfnisse angepasste, Inhalte erstellt werden. So können bspw. Cyber-Attacken im Rahmen von Security Awareness Maßnahmen effektiv verhindert werden.
Gemeinsam mit einer Vertreterin des Niedersächsischen Studieninstituts für kommunale Verwaltung (NSI) zeigen wir auf, welche Risiken bestehen und wie E-Learning aktuellen Herausforderungen in der digitalen Weiterbildung bei der kommunalen Verwaltung begegnet. Und, dass sich durch regelmäßige Schulungen der Fall der Stadtverwaltung Neustadts nicht wiederholen muss.