Die erfolgreiche Einführung eines Hinweisgebersystems (EU Whistleblower-Richtlinie)

Die erfolgreiche Einführung eines Hinweisgebersystemsa (EU Whistleblower-Richtlinie)

Donnerstag, 17. November 2022 – 12:00 - 12:45 Uhr – Hauptbühne

Die Richtlinie verpflichtet juristische Personen des öffentlichen und privaten Sektors Kanäle und Verfahren für interne Meldungen und Folgemaßnahmen eizurichten. Im privaten Sektor gilt das für juristische Personen mit 50 oder mehr Arbeitnehmern. Im öffentlichen Sektor gilt das für alle juristische Personen. Der deutsche Gesetzgeber hat die Möglichkeit Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern oder weniger als 50 Arbeitnehmern von der Pflicht zur Einrichtung eines Hinweisgebersystems ausnehmen. Davon wurde noch kein Gebrach gemacht. Stand Juni 2022.

Die Vorgaben, wie ein Hinweisgebersystem eingerichtet werden muss, sind in Art. 9 Whistleblower-Richtlinie detailliert und ohne weitere Voraussetzungen beschrieben. Dementsprechend werden insbesondere Gemeinden und Behörden durch die Richtlinie bereits jetzt verpflichtet und müssen ein Hinweisgebersystem bereithalten.

In diesem Vortrag geht es um die technischen, organisatorischen und rechtlichen Fragestellungen zu klären, um Lösungen für die Implementierung eines Hinweisgebersystem zu schaffen.

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