Schlüsselfertige Konzepte mit individueller Note – Problemlöser statt Problemfinder – praxistaugliche Umsetzungen und Maßnahmen
Wir begleiten Sie nicht nur, sondern unterstützen tatkräftig für eine solide und nachhaltige Basisabsicherung unserer Mandanten.Zudem stellen wir auch den Datenschutz- und Informationssicherheitsbeauftragten für die verantwortliche Organisation, um interne Ressourcen zu schonen.
Durch langjährige Tätigkeit im kommunalen und universitären Umfeld haben unserer Berater nicht nur Praxiserfahrung und Expertenwissen erlangt, sondern kennen auch die kritischen Prozesse und organisatorischen Strukturen im öffentlichen Sektor.
Datenschutz - So schlank wie möglich, so umfangreich wie nötig! Wir erreichen mit Ihnen die Basis-Anforderungen mittels 3 Paketen. Flexible Buchbarkeit jederzeit möglich, Software inklusive!
Informationssicherheit - So schlank wie möglich, so umfangreich wie nötig! Wir erreichen mit Ihnen die Basis-Anforderungen mittels 3 Paketen. Flexible Buchbarkeit jederzeit möglich, Software inklusive!
Hinweisgebersystem - Reagieren Sie schneller auf Datenschutzverstöße und räumen Sie Compliance-Probleme proaktiv mit der Hilfe Ihrer Mitarbeiter aus, bevor diese zum Problem werden. Insidas bietet Ihnen die Betreuung inkl. unserer bewährten Softwarelösung ins.geber. Alles aus einer Hand.
Mit dem DSGVO SCAN prüfen wir ihre Webseite auf Konformität gemäß DSGVO. Neben Cookies und SSL-Zertifikaten werden auch verlinkte Seiten, eingebundene Dienste und Informationen zu Drittanbietern betrachtet. Und das inklusive Berichtswesen, Handlungsmaßnahmen und angepasster Datenschutzerklärung. Sofern gewünscht bieten wir Ihnen zusätzliche Leistungen wie Website Monitoring, Consent-Management, Sicherheits-Scan mit.
Wir freuen uns Sie zur kostenlosen DATABUND-Veranstaltung „Kommunales Datenschutz-Forum 2022“ auf der KommDIGITALE einzuladen.
Die Veranstaltung richtet sich an alle kommunalen Ansprechpartner:innen im Bereich Datenschutz und Mitarbeiter:innen in besonders datensensiblen Bereichen. Das Programm der Veranstaltung verspricht dabei einen hohen Praxisbezug und spannende Erkenntnisse aus der Datenschutz-Welt.
Neben spannenden Denkanstößen der Referenten bietet sich auch die Gelegenheit Fragen zu stellen und mit weiteren kommunalen Datenschützer:innen ins Gespräch zu kommen.
Allen Teilnehmer:innen wird darüber hinaus ein Teilnahmezertifikat als Nachweis über die fachliche Weiterbildung ausgehändigt.
Am 17.12.2021 hätte die Whistleblower-Richtlinie (EU) 2019/1937 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Der deutsche Gesetzgeber ist dem bis jetzt jedoch nicht nachgekommen. Die Richtlinie soll es Arbeitnehmern und anderen Beteiligten ermöglichen, mittels eines sogenannten Hinweisgebersystems Verstöße gegen Unionsrecht zu melden und trotz der Meldung keine rechtlichen oder betrieblichen Nachteile zu erleiden. Diese Hinweisgeber oder Whistleblower werden durch die Richtlinie geschützt. Private und öffentliche Organisationen werden dagegen verpflichtet sichere Kanäle für die Meldung von Missständen anzubieten.