Mehrwerte von Ersetzendem Scannen
Vom BSI wurde die "Technische Richtlinie 03138 Ersetzendes Scannen" entwickelt. Diese hat zum Ziel, durch klare technische und organisatorische Vorgaben einheitliche Anforderungen für das Ersetzende Scannen von Papierdokumenten festzulegen, insbesondere im Kontext der Einführung der elektronischen Akte (e-Akte).
- Alle im digitalen Archiv abgelegten Dokumente sind juristisch verwertbar und gelten als Original
- Hohe Kosten durch Lagerung und Rückgriff der Dokumente im Papierarchiv entfallen
- Rechtssicherheit durch gesetzeskonforme Vernichtung der Originale
- Datensicherheit im gesamten Prozess durch Nutzung von Signatur-Lösungen (optional)