Governikus beBPo as a Service übernimmt alle Aufgaben zur Absicherung der elektronischen Kommunikation zwischen „Behörden“ und Gerichten über das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo).
Sicherer elektronischer Rechtsverkehr: Gemäß Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs sind Behörden seit dem 1. Januar 2018 verpflichtet, einen sicheren Übermittlungsweg für die Zustellung elektronischer Dokumente zu eröffnen.
Zu den Behörden im Sinne des Gesetzes zählen neben den Behörden auch Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts sowie weitere Personen, Berufsgruppen und Organisationen, bei denen von einer erhöhten Zuverlässigkeit ausgegangen werden kann.
Zu nennen sind hier beispielsweise Sparkassen, kassenärztliche Vereinigungen, Berufsgenossenschaften, Steuerberater etc.


